Beschaffen von Maschinen

In dieser Lebenphase dienen bestimmte Anforderungsdokumente für die sicherheitstechnische Kommunikation zwischen Auftraggeber (Betreiber) und Auftragnehmer (Hersteller), die im folgenden beschrieben werden. Nutzen Sie diese Lebensphase um neben der Maschinenfunktion das Sicherheitskonzept grob festzulegen Ihre Wünsche mit auf den Weg zu geben.

Lastenheft


Um europaweit einheitliche sicherheitstechnische Mindestanforderungen zum Inverkehrbringen von Maschinen zu erhalten, haben die Mitgliedstaaten die Maschinenrichtlinie eingeführt. Harmonisierte Normen beschreiben, wie die Mindestanforderungen eingehalten werden. Als Auftraggeber können Sie privatrechtlich in Verträgen, sogenannten Lastenheften, mehr als die Anforderungsquellen vordern.

Aus der Norm DIN 69901-5 lautet die Definition: Lastenheft (en: user specification) vom Auftraggeber festgelegte Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers innerhalb eines (Projekt-) Auftrags.

Typischerweise werden im Lastenheft nichtsicherheits-relevante Informationen sehr ausführlich beschrieben. Zum Thema Sicherheit und Dokumentation wird oft lediglich der Passus: "CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie" eingetragen. Es kann einige Vorteile haben die sicherheitstechnsichen Anforderungen ebenfalls ausführlich zu beschreiben:

1. Nach Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) muss die Risikobeurteilung nicht an den Betreiber übergeben werden. Verlangen Sie dies im Lastenheft explizit und Sie erhalten Einblick in den Risikobeurteilungsprozess des Herstellers. Wenn der Hersteller diesen Passus streicht, vereinbaren Sie zumindest die Einricht, z.B. während des FAT - Factory Acceptance Test.

2. Geben Sie den Einsatz bestimmter Hersteller Funktionaler Sicherheit vor. Diese Vorgaben erleichtern später die Lagerhaltung und verkürzen die Instandhaltungzeiten durch weniger Variationen

3. Nennen Sie die Normen, die Sie mindestens angewendet haben möchten. Z.B.:

harmonisierte Normen:
  • DIN EN ISO 12100:2011 - Gestaltungsleitsätze Risikobeurteilung und Risikominderung
  • DIN EN ISO 13849-1:2016 - Teile von Steuerungen - Teil 1 allg. Gestaltungsleitsätze
  • DIN EN ISO 13849-2:2013 - Teile von Steuerungen - Teil 2 Validierung
  • DIN EN 60204-1:2014 - Elektrische Ausrüstung von Maschinen
  • DIN EN ISO 10218-2:2011 - Teil 2: Robotersysteme und Integration
  • DIN EN ISO 4413:2011 - Anforderungen an Hydraulikanlagen
  • DIN EN ISO 4414:2011 - Anforderungen an Pneumatikanlagen
  • DIN EN ISO 13857:2008 - Obere und untere Gliedmaßen
  • DIN EN ISO 13850:2016 - NOT-HALT
  • DIN EN ISO 11161:2007 - Integrierte Fertigungssysteme
  • DIN EN ISO 14120:2016 - Trennende Schutzeinrichungen
nicht harmonisierte Norm:
  • DIN EN 82079-1:2013 - Erstellen von Gebrauchsanleitungen

Durch diesen Passus geben Sie dem Auftraggeber die Information mit auf den Weg, dass Sie sich mit Konformitätsbewertungsverfahren auskennen und mindestens die angegebenen Normen bei der Abnahme prüfen. Hersteller nehmen das Konformitätsbewertungs-verfahren ernster.

Beachten Sie, dass Sie nicht das ganze Sicherheitskonzept vorgeben. Sonst laufen Sie Gefahr im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG in die Rolle des Herstellers zu Rücken und der Auftragnehmer nur noch als die "verlängere Werkbank" eingestuft wird.

Pflichtenheft


Das Pflichtenheft ist die Antwort des Auftragnehmers (Herstellers) auf das Lastenheft. Aus der Norm DIN 69901-5 lautet die Definition: Pflichtenheft (en: functional specification) vom Auftragnehmer erarbeitete Realisierungsvorgaben auf der Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen Lastenheftes.

Hersteller sollten die im Lastenheft angegebenen Anforderungen zu Sicherheitheit und Dokumentation aufmerksam lesen und reflektieren, ob Anforderungen unsinnig sind oder über den Mindestanforderungen liegen.

Beispiel für unsinninge Anforderungen:

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV
  • Erstellung einer Betriebsanweisung nach BetrSichV
  • Einhaltung der TRBS - Technischen Regeln für Betriebssicherheit
  • etc.
Diese Anforderungen unterliegen den Pflichten des zukünftigen Betreibers.

Beispiele für Anforderungen, die über den Mindestanforderungen liegen:
  • Herausgabe der Risikobeurteilung, bestehend ausRisikoanalyse und Risikobewertung
  • Vorgabe der einzusetzenden Sicherheitstechnik
  • etc.
Die Herausgabe der Risikobeurteilung sollte unterbunden werden, da in diesem Dokument viel Knowhow enthalten ist. Der Betreiber benötigt lediglich die Restrisiken und diese sind in der Betirebsanleitung in Form von Warnhinweisen enthalten.

Sonderwünsche


Wie oben beschrieben sind Lasten- und Pflichtenhefte wichtige Werkzeuge für die sicherheitstechnische Kommuninkation zwischen Auftraggeber (Betreiber) und Auftragnehmer (Hersteller). Nutzen Sie diese Lebensphase um neben der Maschinenfunktion das Sicherheitskonzept grob festzulegen Ihre Wünsche mit auf den Weg zu geben.
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