Mit dieser Lebensphase beginnt die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine und eine ganze Reihe Pflichten für den Betreiber.
Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und TRBS1111
Nur weil eine Maschine CE gekennzeichnet wurde, ist nicht sichergestellt, dass diese auch sicher betrieben werden kann - Quelle: BetrSichV. Vor dem erstmaligen Betreiben müssen alle Tätigkeiten an Maschinen einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden. Neben Restgefahren die der Maschine innewohnen müssen Gefahren, wie z. B. Lärmgefährungen aus der Umgebung mitbeurteilt werden. Werden nicht alle Gefahren hinreichend im STOP-Prinzip minimiert, werden diese als Restgefahren in die Betriebsanweisung übernommen (weitere Informationen)
Betriebsanweisung
Restrisiken aus der Gefährungsbeurteilung werden in die Betriebsanweisung übernommen. Anhand dieses Onepagers können die Mitarbeiter unterwiesen werden. Neben Betreiber- und Maschinendaten, werden Informationen über Gefahren, Schutzmaßnahmen, Störungen, Erste Hilfe und zur Pflege und Instandhaltung gegeben (weitere Informationen)
Unterweisung
Bevor Mitarbeiter an einer Maschine oder in der Nähe der Maschine tätig werden dürfen, müssen diese über die Restrisiken unterwiesen werden. Diese Restrisiken werden der Betriebsanweisung entnommen. (weitere Informationen)
Beauftragung
Nach der Unterweisung müssen die Mitarbeiter schriftlich damit beauftragt werden an der Maschine tätig werden zu dürfen. (weitere Informationen)
Funktionsbeschreibung
Aus der Betriebsanleitung sind selten genau die Beschreibungen zu entnehmen, die für den späteren Zweck benötigt werden. Daher wird empfohlen bei der Inbetriebnahmephase individuelle und praxisorientierte Arbeitsabläufe in einer Funktionsbeschreibung zu dokumentieren (weitere Informationen)
Einrichtungsanleitung
Aus der Betriebsanleitung sind selten genau die Beschreibungen zu entnehmen, die für den späteren Zweck benötigt werden. Daher wird empfohlen bei der Inbetriebnahmephase praxisorientierte Einrichttätigkeiten in einer Einrichtanleitung zu dokumentieren (weitere Informationen)
Wartungsanleitung
Auch bei den Wartungshinweisen aus der Betriebsanleitung wird empfohlen, diese in zu entnehmen und in eine standartisierte Wartungsanleitung für alle Maschinen zu übernehmen (weitere Informationen)
Ansprechpartner für CE-Kennzeichnung und die BetrSichV
Sie benötigen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen?