Verketten von Maschinen

Wenn man CE gekennzeichnete oder unvollständige Maschinen mit einander verkettet muss man beurteilen, ob es sich im Sinne der Richtlinie um eine geringfügige Verkettung oder um eine Gesamtheit von Maschinen handelt.

Geringfügige Verkettung


Handelt es sich nach der Beurteilung um geringfügig verkettete Maschinen, dürfen diese ohne eine Gesamt-CE-Kennzeichnung weiter betrieben werden. Hinweis: durch einen gemeinsamen NOT-HALT-Kreis, es die Verkettung nicht automatisch eine Gesamtheit von Maschinen.

Verkettung von Maschinen


Handelt es sich nach der Beurteilung um eine Gesamtheit von Maschinen, muss ein Konformitätsbewertungsverfahren und eine Gesamt-CE-Kennzeichnung der verketteten Maschinen durchgeführt werden. Des Weiteren rückt der Maschinenverketterer, meist der Betreiber, in die Rolle des Herstellers. Fragen Sie daher stehts vor einer geplanten Verkettung, bis zu welchem Grade es sich um eine geringfügige Verkettung bzw. Gesamtheit von Maschinen handelt (weitere Informationen)
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