Maschinensicherheit Grundlagen

Historie der Maschinensicherheit


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Rechtliche Anforderungen


Das Geflecht aus europäischen und natioanalen Richtlinien, Gesetzen Verordnungen, Normen und Technischen Regeln für Betriebssicherheit ist gerade für diejenigen, die sich nicht täglich mit dieser Materie beschäftigen, herausfordernd zu durchschauen. Auf den folgenden Seiten wird der Zusammenhang hergeleitet (weitere Informationen)

Hersteller von Maschinen


 Nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 i werden Hersteller wie folgt definiert:

„Hersteller“ jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet;

In der Beratungspraxis ist dies nicht differenziert genug. Folgendr Konkretisierungen haben sich als nützlich erwiesen (weitere Informationen)
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