Nach einer Änderung der Maschine kann diese entweder weiter betrieben werden oder es muss ein neues Konformitätsbewertungsverfahren mit der Vergabe einer neuen CE-Kennzeichnung durchgeführt werden.
Unwesenltiche Änderung
Eine unwesentliche Änderung zeichnet sich dadurch aus, dass sich z. B. weder die Funktion, eine Leistungserhöhung noch die Risiken sowie der Benutzerkreis sich ändern oder das Sicherheitskonzept geschwächt wird.
Wesenltiche Änderung
Eine wesentliche Änderung wird i.d.R. durch die oben genannten Faktoren ausgelöst und zieht ein Konformitätsbewertungsverfahren nach sich. Des weiteren rückt der Maschinenänderer, meist der Betreiber, in die Rolle des Herstellers. Fragen Sie daher stehts vor einer geplanten Änderung, bis zu welchem Grade es sich um eine unwesentliche bzw. wesentliche Änderung handelt (weitere Informationen)
Ansprechpartner für CE-Kennzeichnung und die BetrSichV
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